MDK prüft Pflegeantrag durch einen Hausbesuch

Bevor die Pflegekasse einen Pflegeantrag genehmigt oder abgelehnt, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) statt.

MDK meldet seinen Besuch an

Der MDK meldet sich immer schriftlich oder telefonisch an. Bei seinem Besuch ermittelt der MDK, welche Aktivitäten des täglichen Lebens die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann, und in welchen Bereichen Hilfebedarf besteht. Bei diesem Hausbesuch stellt der MDK zudem fest, ob bestimmte Maßnahmen - wie Rehabilitation oder technische Hilfen - notwendig und geeignet sind.

Pflegeleistungen meistens nur mit Gutachter-Besuch

Schon nach wenigen Wochen sollten sie einen Bescheid vom MDK erhalten. Laut Pflege- Weiterentwicklungsgesetz von 2008 dürfen nicht mehr als fünf Wochen zwischen Ihrem Antrag und dem Bescheid liegen. Im Bescheid steht, ob und nach welcher Pflegestufe Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen.

Bereiten Sie den MDK-Besuch mit einem Tagebuch vor

Da die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei ihrem Besuch nur eine Momentaufnahme aus dem Alltag der pflegebedürftigen Person erleben, kann ein Pflegetagebuch sinnvoll sein. Es ermöglicht oft eine umfassendere Einschätzung des Bedarfs. Dazu notieren Sie über etwa zwei Wochen jeden Tag den gesamten Hilfebedarf und den Zeitaufwand um einen genauen Überblick über den tatsächlichen Zeitaufwand für die Pflege zu erhalten.